Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen allein aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen für alle zukünftigen Geschäftsvorgänge.
  2. Andere Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In gleicher Weise bedürfen alle und gegenüber im Rahmen der Abwicklung der Verkaufsverträge oder nach Maßgabe dieser Bedingungen abzugebenden Erklärungen der Schriftform. Eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder anderer vereinbarter Formvorschriften ist nur im Einzelfall und nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich. Auch eine davon abweichende tatsächliche Übung führt nicht zur Aufhebung der Formvorschriften.

 

II. Angebot, Auftrag, Bestätigung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt, soweit anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vorbehalten.   
  2. An uns erteilte Aufträge und Bestellungen ist der Käufer auch ohne, dass wir dieses ausdrücklich bestätigt haben, gebunden. Eine Änderung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung möglich.

 

III. Preise

Für unsere Preise gelten die in unseren Preislisten zusätzlich aufgeführten Bedingungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir behalten uns die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise vor.

 

IV. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort fällig und zahlbar.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab diesem Termin Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB zu berechnen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für jede Mahnung Kostenersatz in Höhe von 5,00 € zu erheben. Die Geltendmachung höherer Mahnkosten bleibt vorbehalten.
  3. Hat der Käufer eine Zahlung nicht termingerecht geleistet oder seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so werden alle unsere Forderungen gegenüber dem Käufer unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten und ohne dass es einer besonderen Ankündigung bedürfte sofort fällig. Darüber hinaus können wir in diesem Fall von allen noch laufenden Verträgen mit dem Käufer nach unserer freien Wahl und insbesondere ohne besondere Fristsetzung ganz oder teilweise zurücktreten. Wir sind ferner berechtigt, auch ohne unseren Rücktritt vom Vertrag Herausgabe der bereits gelieferten Ware zu verlangen und Schadensersatz zu beanspruchen.
  4. Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware oder auch einer Teillieferung oder der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages unbeschadet seiner Rechtsgültigkeit bis zur Beseitigung dieser Umstände zu verweigern, es sei denn, dass die Zahlung in anderer uns genehmer Weise sichergestellt worden ist.

 

V. Lieferung

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager oder ab Fabrik. Verpackungskosten und Versandspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Wiederverwendbare Verpackungen werden, wenn eine Rückgabe ausdrücklich vereinbart wurde, nur in einwandfreiem Zustand per Franko-Rücksendung mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
  2. Die gekaufte Ware reist in jedem Falle – auch bei Verwendung unserer eigenen Transportmittel - auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers. Gelangt die Ware auf Wunsch des Käufers nicht zur Auslieferung oder gerät der Käufer in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Wertminderung mit der Einlagerung der Ware auf den Käufer über. Die durch die Einlagerung entstehenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.
  3. Die gegebenenfalls vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Lager oder unsere Fabrik bis zum Ablauf derselben verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
  4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.

 

VII. Beanstandungen

  1. Alle Maßangaben verstehen sich sowohl für die Standardgrößen wie auch für Sondergrößen unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen von +/- 5 %. Farbabweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Ebenso gelten Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % des Liefervolumens nicht als Mangel, unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialanfertigung oder Sortimentsware handelt.
  2. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung unserer Ware sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware vom Käufer uns gegenüber schriftlich zu erheben. Spätere Reklamationen sind bedeutungslos und können von uns nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich nachweisbar um verdeckte Mängel. Diese sind jedoch spätestens innerhalb von 45 Tagen anzuzeigen.

 

VIII. Sonderanfertigungen

Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Käufers herstellen, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Rechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.

 

IX. Haftungsausschluss

  1. Wir haften nicht auf Ersatz für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund die Haftung hergeleitet wird (Verzug, Unmöglichkeit, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss).
  2. Weiterhin schließen wir die Haftung hinsichtlich der Tätigkeit unserer Erfüllungsgehilfen für jegliches Verschulden aus.
  3. Im übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist in Nürnberg.
  2. Gerichtsstand ist Nürnberg.

 

XI. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

XII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst weitestgehend entspricht.

 

 

90530 Wendelstein, den 01.09.2016

 

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